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Prüfintervalle

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Elektroinstallation

Für gewerbliche und industrielle Anlagen besteht eine gesetzliche Überprüfungspflicht. Die Intervalle der wiederkehrenden Überprüfung richten sich nach den Vorgaben der Gewerbebehörde (aus der Betriebsanlagengenehmigung) und nach den Vorgaben aus der Elektroschutzverordnung.
Welche Fristen sind einzuhalten?
  1. gemäß Betriebsanlagenverordnung
    Wenn eine elektrische Anlage vorliegt, die gem. ÖVE E5 Teil 1/1989 betrieben wird, beträgt der Überprüfungsintervall 2 Jahre. Die Behörde kann allerdings kürzere Intervalle vorschreiben!

    Für alle anderen elektrischen Anlagen gilt als Prüfungsintervall:
    • 6 Jahre beim vereinfachten Betriebsanlagengenehmigungsverfahren
    • 5 Jahre bei allen anderen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren

  2. gemäß Elektroschutzverordnung:
    Wenn eine elektrische Anlage vorliegt, die gem. ÖVE E5/1989 betrieben wird, ist diese alle 5 Jahre zu überprüfen. Für folgende Bereiche sind jedoch andere Prüfungsintervalle vorgesehen:
    • für Banken, Versicherungen, Büro- und Handelsbetriebe alle 10 Jahre
    • bei außergewöhnlicher Beanspruchung (Verschmutzung, Feuchtigkeit, mechanische Beanspruchung) kann die Behörde, auch kürzere Überprüfungsintervalle für die wiederkehrende Überprüfung vorschreiben (3 Jahre bzw. 1 Jahr bei mehreren Beanspruchungen)
    • für Baustellen gem. Bauarbeiterschutzverordnung jährlich


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Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Alarmeinrichtungen und Brandmeldeanlagen

Sind gemäß Arbeitsstättenverordnung mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. !
Die Überprüfungspflicht kann durch Bescheid der Behörde anders geregelt werden.
Unterlagen mußder Anlagenbetreiber aufbewahren!

Blitzschutzanlagen

Gemäß Elektroschutzverordnung:
  • 3 Jahre für Arbeitsstätten, Baustellen und Arbeitsmittel, die durch ihre Lage, Bauweise, Flächenausdehnung oder Höhe blitzschutzgefährdet sind
  • 1 Jahr für alle explosionsgefährlichen und/oder hochentzündlichen Arbeitsstoffen oder bei größeren Mengen leichtentzündlichen Arbeitsstoffen
Anlagenbuch
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Kontakt

Roschitz Elektrounternehmen
Nittnergasse 28
A-8054 Graz

Tel.: +43 316 58 55 55
Fax: +43 316 58 55 55 - 20
office@roschitz.at
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